Wasser - unser höchstes Gut
Die Trinkwasserversorgung des Ortsteils Singen erfolgt aus den Breitwiesenquellen, welche Ihren Ursprung im Buchwald haben. Aus diesem Grund sind große Teile des Buchwalds nach unseren Informationen bereits seit 2005 als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Wohl versehentlich erfolgte aber keine förmliche Festschreibung als Wasserschutzzone II. Nach Auskunft des für die Breiwiesenquellen verantwortlichen Zweckverband Alb-Pfinz-Hügelland mit Sitz in Waldbronn steht noch immer ein Flurbereinigungsverfahren in dieser Sache aus. Dieses Verfahren ist im Gange und sobald dieses abgeschlossen ist, wird das nachfolgend skizierte Gebiet als Wasserschutzzone II förmlich festgestellt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob nicht bereits zum Zeitpunkt der Ermittlung der Potentialfläche für Windkraftanlagen durch den Regionalverband Nordschwarzwald der Buchwald hätte ausgeschlossen werden müssen. Wie uns vom Zweckverband Alb-Pfinz-Hügelland mitgeteilt wurde, wurde bereits Widerspruch gegen einen möglichen Bau einer Windkraftanlage im Buchwald eingelegt. Möglicherweise war die Festlegung des
Buchwaldes als Potentialfläche für Windkraftanlagen einfach ein Missverständnis, da die förmliche Feststellung als Wasserschutzzone II noch
nicht bestand.
Wäre die Wasserschutzzone II bei Festlegung der Potentialflächen für Windkraftanlagen bereits förmlich festgestellt gewesen, wäre die Entscheidung des Regionalverbandes Nordschwarzwald vermutlich gegen den Buchwald ausgefallen, da grundsätzlich der Bau von Windkraftanlagen in einer Wasserschutzzone II nicht erlaubt ist.
Der von der Firma Juwi vorgelegte Plan zur Bebauung des Buchwalds mit Windkraftanlagen sieht vor, dass zumindest eines der Windkrafträder in dieser Wasserschutzzone II stehen wird. Vor dem oben genannten Hintergrund kann dies unserer Ansicht nach nicht akzeptiert werden.
Juwi selbst dokumentiert bei Ihrer eigenen Präsentation, dass die Windkraftanlage WEA 2 mitten in der Wasserschutzzone II und die Windkraftanlage WEA 1 nahezu auf der Grenze zur Wasserschutzzone II liegt. Dass ein von Juwi in Auftrag gegebenes Gutachten hierin keine Probleme sieht, ist bei einem Parteigutachten mit wirtschaftlichen Interessen wenig erstaunlich.
Im Hinblick auf den vom Zweckverband Alb-Pfinz-Hügelland eingelegten Widerspruch sieht das der verantwortliche Verband für den Wasserschutz im Buchwald offensichtlich anders. Ansonsten wäre ein Widerspruch ja nicht nötig gewesen.
Die erheblichste Gefahr beim Bau der Windkraftanlagen besteht in der Kontaminierung des Grundwassers durch Öl, welche die Trinkwasserversorgung aus den Breitwiesenquellen für Singen wohl für immer zerstören würde. Bereits bei der Anlieferung der Teile der Windkrafträder, welche sehr groß und schwer sind und nur durch Zuhilfenahme von Schwerlasttransportern erfolgen kann, bestehen Gefahren für einen Unfall und in Folge einer Kontaminierung des Erdreichs und schließlich der Quellen durch auslaufendes Öl.
Ferner können beim Eingreifen in den Untergrund sowie bei der Montage der Windkraftanlage durch den Einsatz von Kränen, welche tonnenschwere Bauteile millimetergenau bewegen müssen, Fehler und Unfälle geschehen und einen Umweltschaden verursachen.
Auch Rodungsarbeiten sowie Umwandlung von Nutzungsart Wald führen zu Bodenzerstörungen mit nachfolgenden Nährstofffreisetzungen. Bau von Zuwegungen und Kabeltrassen, Herstellung der Fundamente und Einbringung von schädlichen Baustoffen sind hier ebenso zu würdigen.
Auch im Betrieb und bei der Wartung bestehen Risiken durch Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Auch im Normalbetrieb der Windkraftanlage, welcher sich geplant über 20-25 Jahre erstreckt, drohen natürliche Gefahren wie Stürme, Blitzschlag, Vereisung, etc. welche zu Havarien führen können. Schäden an Bauteilen der Anlage, Brand einer Windkraftanlage, Absturz von Komponenten
oder gar Havarie der gesamten Anlage durch Umsturz bergen unkalkulierbare Risiken für den Grundwasserschutz in einem Gebiet der Wasserschutzzone II. Im Übrigen dürfte das Löschen einer brennenden Windkraftanlage in der geplanten Dimension der Anlage unmöglich sein.
Eine sehr detaillierte Ausarbeitung hierzu findet man auf dem Merkblatt Grundwasserschutz beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.